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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMFP Cottbus OHG

§1 Geltungsbereich / Allgemein

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
  • Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn BMFP sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
  • Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
  • Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
  • Das Seminar findet nur statt, wenn eine ausreichende Teilnehmeranzahl vorhanden ist, bei Absage des Seminars durch die BMFP fallen keine Stornierungsgebühren an.

§2 Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch BMFP bedarf.
  • Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen BMFP als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind BMFP namentlich zu benennen.
  • Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
  • Sie erhalten 2 Wochen vor Seminarbeginn Ihre Rechnung, die bis zum Tag des Seminars bezahlt sein muss. Ist kein Zahlungseingang zu verbuchen, kann der Seminarteilnehmer nicht teilnehmen. Nur in Ausnahmefällen hat der Teilnehmer die Möglichkeit am Tag des Seminars den Rechnungsbetrag beim Dozenten/Seminarleiter in bar zu begleichen.
  • Derselbe Inhalt gilt auch für Dozenten, Referententätigkeit, oder ähnlichen, sofern kein durch den Auftraggeber vorliegender Honorarvertrag vorhanden ist, jedoch gelten dieselben Seminar AGB’s bei Honorarverträge durch den Auftraggeber, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bestehenden Honorarverträge vor dem 01.12.2020 sind davon Ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung/Seminaranmeldung/Verbindliche Anmeldung, erkennen Sie unsere Seminar AGB’s an.
  • Wird die BMFP Cottbus OHG durch Drittfirmen beauftragt, richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Zahlungsbedingungen der BMFP in Kraft.
  • Schließ eine Drittfirma (zB. Bildungseinrichtungen, Bildungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen), Verträge mit der BMFP ab, erkennt die Drittfirma die AGB’s der BMFP an, sofern auch die BMFP Verträge mit anderen Vertragspartnern (zB. Bildungseinrichtungen, Bildungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen) eingeht, gelten trotzdem die AGB’s der BMFP sofern es keine anderen Vereinbarung getroffen wurden, diese müssen in Schriftform von beiden Vertragsparteien anerkannt werden.
  • Mit Vertragsabschluss durch Teilnehmer / Kunden / Auftraggeber werden unsere AGB’s anerkannt.
  • Bei Vereinbarung der Termine per Telefon, E-Mail, Onlinebuchung durch Drittfirmen (zB. Bildungseinrichtungen, Bildungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen), / Lehrtätigkeit / Dienstleistungen, wird bereits bei der BMFP Cottbus OHG ein Auftrag ausgelöst.
    §3 Offene Lehrgänge

    • Offene Lehrgänge in den Räumlichkeiten von BMFP Cottbus OHG können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 6 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann BMFP vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer an BMFP besteht in diesem Fall nicht.
    • BMFP Cottbus OHG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die BMFP nicht zu vertreten hat und nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen BMFP sind ausgeschlossen.

    §4 Inhouse-Lehrgänge

    • Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern je Lehrgang voraus.
    • Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 10 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 30,- € pro fehlende Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
    • Beträgt die Gesamtreisestrecke (An- und Abreise) zu Inhouse-Lehrgängen mehr als 50 Kilometer, werden die Mehrkilometer dem Auftraggeber mit 0,25 € je gefahrenem Mehrkilometer in Rechnung gestellt.
    • Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen der eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen.

    §5 Lehrgänge nach Berufsgenossenschaft

    • Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach Berufsgenossenschaften übernimmt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens BMFP direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 35,80 € für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 12,00 € Hygienemehraufwand Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt.
    • Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BG, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen hat, bitte erfragen Sie die jeweiligen Kosten.

    §6 Lehrgangsstornierung

    • Lehrgänge können bis 30 Tage vor geplantem Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos storniert werden.
    • Bei Stornierungen im Zeitraum von 5 bis 10 Tagen bis vor Lehrgangsbeginn werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
      Stornierung bis 10 Tage vor Kursbeginn sind 40% der Seminarkosten fällig. Stornierung bis 5 Tage vor Kursbeginn sind 70% der Seminarkosten fällig
    • Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn, am geplanten Lehrgangstag oder bei Nichtteilnahme an offenen / geschlossenen Lehrgängen werden die folgenden Ausfallkosten dem Auftraggeber oder Teilnehmer in Rechnung gestellt.
    • Für Lehrgänge die aufgrund COVID-19 storniert werden, fallen 150,00€ Stornogebühren welche nur durch den Auftraggeber / Kursteilnehmer Storniert werden an. Sollte die Stornierung nachweislich durch staatliche Vorgaben begründet sein, entfällt eine Stornogebühr.
    • Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.

    §7 Fristlose Kündigung

    • BMFP Cottbus OHG kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
      • Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
      • Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten von BMFP Cottbus OHG.
      • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
      • Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
      • Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
    • Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.
    • Fristlose oder Zeitgemäße Kündigungen durch Drittfirmen (zB. Bildungseinrichtungen, Bildungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen), müssen entsprechende Ausfallzahlen der sich aus dem vereinbarten Honorarberechnen lässt, hinzu kommen noch weitere Kosten wie, Stornierungsgebühren, Verwaltungsgebühren, sowie Sonstige Kosten.

    §8 Teilnahmebestätigungen / -zertifikate

    • Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Lehrgang eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
    • Bei Online Fortbildungen / Seminare wird die Login Zeit als Anwesenheit registriert.
    • Alle Teilnehmer erhalten nach Seminarende eine Teilnehmerbescheinigung, ausgestellt durch die BMFP Cottbus OHG, werden Duplikate oder Zweitschrift benötigt, berechnen wir Ihnen 25,00 € pro Zweitschrift zzgl. Versand und Bearbeitungsgebühr für ein Zertifikat, für eine Zweitschrift einer Teilnehmerbescheinigung berechnen wir Ihnen 15,50€ zzgl. Versand und Bearbeitungsgebühr.
    • Bei Schreibfehlern durch BMFP Cottbus OHG besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € zzgl. Versandkosten und Verwaltungsmehraufwand fällig.

    §9 Urheberrecht

    • Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen, etc. zu Lehrgängen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unterlagen und Präsentationen die auf der Webseite von BMFP Cottbus OHG oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
    • Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 2500,00€ geahndet.

    §10 Datenschutz

    • Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
    • Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung des Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu.
    • Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

    §11 Corona

    • Auch unter der aktuellen Corona-Pandemie ist die BMFP an ein Hygienekonzept gebunden, welches unter Einhaltung der aktuellen Verordnung umgesetzt wird.
    • Muss durch die Corona Pandemie oder durch nicht beeinflussbare Umstände kurzfristig ein Seminar abgesagt werden, erstatten wir bereits entrichtete Seminargebühren in voller Höhe zurück.

    §12 Seminarorte

    • Unsere Seminare führen wir überwiegend im Menschenrechtszentrum Cottbus, Bautzener Straße 140, 03050 Cottbus durch, zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmittel Bus, Tram und Bahn. Vor Ort befinden sich kostenfreie Parkplätze für PKW, BUS, Fahrräder und Behindertengerechte Parkplätze.

    §13 Kündigungen / Schlussbestimmung

    • Stornierungen oder Nebenabreden ggf. Vertragsveränderungen sind nur Schriftlich per Post an
      BMFP Cottbus OHG
      Chopinstraße 44
      03050 Cottbus
      oder per E-Mail an: anmeldung@bmfp-cottbus.de zu richten.
    • Gerichtsstand ist ausschließlich Cottbus
    • Werden Verträge durch Drittfirmen gekündigt und es liegen bereits Verträge vor, wird die BMFP diese der Drittfirma in Rechnung stellen.

    §14 Sonstige Kosten

    • Wird ein Seminar durch den Auftraggeber gebucht als Inhouseseminar, muss der Auftraggeber dafür sorgen das Digitale Medien zur Verfügung stehen. Sollte der Auftraggeber keine Digitale Medien zur Verfügung stellen, kann die BMFP das entsprechende Material mit dazu Buchen, hierfür werden Kosten erhoben.
      1. Beamer pro Stunde 15,00€
      2. Flipchart pro Tag 20,00€
      3. Flipchart-Material (Papier, Stifte) pro Tag 15,00€
      4. Moderationskoffer pro Tag 35,00€ zzgl. Pauschale für Material von 10,00€
      5. Präsenter pro Tag 5,00€
      6. Sonstige Kosten pauschal 12,50€

    §15 Kostenpauschalen

    • Ab dem 01.03.2022 werden durch die BMFP An und Abfahrtskosten erhoben, diese Richten sich nach den aktuellen Kilometer Radius
      1. Innerhalb von Cottbus fallen keine Kosten an
      2. ab einer Entfernung von 20 km werden 0,45ct pro Angefangen Kilometer berechnet
      3. ab einer Entfernung von 30 km werden 0,45ct pro Angefangen Kilometer berechnet
      4. ab einer Entfernung von 45 km werden 0,30ct pro Angefangen Kilometer berechnet
      5. ab einer Entfernung von 50 km werden 0,35 ct pro Angefangen Kilometer berechnet
    • Die Kostenpauschalen sind nicht Rabatt fähig, diese Kostenpauschalen sind für alle Seminar, Dienstleistungen, Erste – Hilfe Kurse sowie Sonstige Dienstleistungen gültig.
    • Für Dienstleistungen außerhalb der BMFP Bildungseinrichtungen werden pro Angefangene Stunden bzw. Halbestunde eine Gebühr von 85,00€ zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig.
    • Prüfplaketten für Erste Hilfe Verbandskasten gemäß DGUV werden mit 2,50€ berechnet zzgl. MwSt.
    • Eintragung in Arbeitssicherheitsbücher werden mit 5,50€ pro Buch zzgl. MwSt. berechnet
    • Beratungsgespräche pro 30 min 65,00€ zzgl. Umsatzsteuer.

    § 16 Mehrwertsteuer

    • Die BMFP mit seiner Tochterfirma BMFP Physiotherapie sind seit 01.01.2022 Umsatzsteuerpflichtig, alle Dienstleistungen die nicht von der Umsatzsteuerbefreit sind, werden mit der gesetzlichen MwSt. von 7% und 19 % zzgl. berechnet.
    • Seminare, Dienstleistungen, Heilmittelleistungen (Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein) sind von der Umsatzsteuerbefreit.
    • Von der Umsatzsteuer sind außerdem befreit, Seminar die zu einem Ausbildungserfolg zählen.

    Version 1.2
    Erstell am 05.03.2021; 17.08.2023
    Geändert am 28.02.2022 ; 30.4.22 ; 17.08.2022